Wie kann ich meine MPU wegen Drogen bestehen und was genau benötige ich dafür?

Hanfpflanze

Hierzu kann vorab bereits gesagt werden, dass gemäß den Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung bei einer Drogenproblematik in der Regel eine mindestens einjährige, durch Drogenscreenings belegbare Drogenabstinenz nachzuweisen ist.

In einzelnen Fällen, wie zum Beispiel bei „gelegentlichem Cannabiskonsum“, können unter Umständen 6 Monate ausreichen. Dies gilt es jedoch abzuklären und einzuschätzen, denn damit könnten Sie Gefahr laufen, ein negatives Gutachten zu erhalten – und das wollen Sie und wir nicht! (Mehr dazu auch in unserem online Kurs)

In allen Drogenscreenings müssen auch die Ausweichstoffe der jeweiligen Drogensubstanz geprüft sein. In der Regel wird dementsprechend ein Drogenscreening über 5 Substanzgruppen durchgeführt.

Diese sind:

  1. Cannabinoide,
  2. Opiate,
  3. Amphetamine und deren Derivate,
  4. Kokain und
  5. Benzodiazepine.

 

Ist die Drogenauffälligkeit für „harte Drogen“, wie beispielsweise Heroin belegt, so ist auch Methadon und Buprenorphin (und eventuell weitere Substanzen) mit einzubeziehen.

Darüber hinaus ist bei Urinscreenings die Bestimmung des Kreatinin-Wertes unumgänglich. Das Kreatinin muss deswegen bestimmt werden, um festzustellen, ob durch vieles Trinken ggf. versucht wurde, das Screening zu verfälschen.

Wer kurzfristig vor einem Drogenscreening außergewöhnlich viel trinkt, hat in der Regel einen ggf. relativ niedrigen Kreatininspiegel. Dies kann dazu führen, dass das Screening nicht anerkannt wird, da das Ergebnis verwässert ist. Ebenso werden in der Regel sehr schnell „gefälschte Screeningprogramme“ durch die Gutachter erkannt.

Bei Drogen wird somit in jedem Fall ein forensisch abgesichertes Drogenkontrollprogramm angeraten (hierbei unterstütze Sie mpu-expertin.de gerne).

Die Nachweise für sind je nach Fall i.d.R. zwischen 6-12 Monaten anzuraten. Wie lange und welche Nachweise Sie erbringen sollten, wird in Ihrer MPU Vorbereitung mit Ihrem MPU-Experten*in besprochen werden.

Bei einer Substitution sollte man weitere Punkte beachten:

Als Substituierte/r ist es sehr aufwändig und oft auch langwierig, bei der MPU ein positives Gutachten zu bekommen. Aber, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Möglichkeit, eines positiven Gutachtens bei einer Substitution (z.B. Methadon, Polamidon, Subutex) durchaus gegeben.

Die Möglichkeit der Fahreignung ist hier an bestimmte Anforderungen gekoppelt:

  • mindestens 1 Jahr stabile Substitution (ohne Beikonsum)
  • stabile Dosierung und Einstellung auf das Substitut (das heißt nicht je niedriger die Dosierung desto besser)
  • eine stabile psychosoziale Integration.
  • absolute Beigebrauchsfreiheit, inklusive Alkohol.

 

Es muss mindestens 1 Jahr Beigebrauchsfreiheit von Drogen für den Zeitraum vor der MPU belegt werden.

Der Alkoholverzicht muss für den Zeitraum von in der Regel drei Monaten vor der MPU belegt werden (außer es liegt in der Vergangenheit ein Missbrauch vor, dann sind die Nachweise länger zu erbringen).

Die Screenings (oder Haaranalysen) müssen auch hier in einem akkreditierten Labor durchgeführt werden. Mindestens sechs Urinscreenings in einem Jahr oder vier Haaranalyen im Abstand von jeweils drei Monaten bei einem Jahr Abstinenznachweis für Drogen u. Alkohol).

  • Nachweis der Eigenverantwortung und der aktiven Teilnahme an einem geregelten Substitutionsprogramm (d.h. auch eine enge psychosoziale Begleitung und bitte alles mit Nachweisen und diese bei der MPU bitte alle vorlegen)
  • Es dürfen keine schwerwiegenden psychiatrischen Störungen vorhanden sein.
  • Psychische Störungen, die im Zusammenhang mit der Substitution bekannt wurden, sind unter Behandlung und Überwachung nicht mehr feststellbar, so dass mit dem Auftreten der Symptomatik nicht mehr gerechnet werden muss. Es muss mindestens ein Jahr Symptomfreiheit vom behandelnden Arzt bestätigt werden.

 

Wir empfehlen auf jeden Fall Screenings zu machen, bei denen  alle Substitutionsmittel getestet werden.

Auch bei der medizinischen Verordnung von medizinischem Cannabis gibt es einiges zu beachten, was Sie gerne direkt mit Ihrem MPU- Experten*in besprechen sollten.

Seit dem 10.03.2017 ist Cannabis verkehrsfähig. Dies bedeutet, dass seit diesem Tag jeder Arzt einem Patienten Cannabis aus medizinischen Gründen verschreiben kann. Doch was passiert, wenn ich unter Cannabiseinfluss beim Autofahren „erwischt“ werde? Eigentlich ist die Rechtslage ziemlich eindeutig – Cannabispatienten dürfen Auto fahren, wenn die verordnete Medikation die Verkehrsteilnahme nicht gefährdet.

Gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 14 der Führerscheinverordnung. Da pflanzliches Cannabis aus der Apotheke rechtlich anderen, verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln wie zum Beispiel Ritalin, Valium oder Benzodiazepinen gleich gestellt ist, gelten hier auch die gleichen Regeln – ungeachtet der Darreichungsform. Handelt es sich dabei um medizinisches Cannabis, darf die Fahreignung – wie bei allen legal verordneten Drogen- nur bei einem „missbräuchlichen Konsum“ angezweifelt werden. Der wiederum liegt nicht vor, solange ein Patient nur standardisiertes Apotheken-Cannabis genau nach Verordnung einnimmt.

Wenn Sie nun deswegen eine MPU machen müssen, soll geklärt werden, „ob es zu erwarten ist, dass Sie als Fahrerlaubnisinhaber zukünftig unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder psychoaktiv wirkenden Stoffen ein KFZ führen werden“.

Hierbei sollte einiges beachtet und berücksichtigt werden.

Dazu sollte jedoch Ihr individueller Fall und auch Ihre Akte, die bei der Führerscheinbehörde eingesehen werden kann, sehr genau betrachtet werden und es gilt hier umso mehr die Tatsache, dass Sie die MPU in der Regel nur mit einer sehr guten MPU Vorbereitung erfolgreich bestehen werden.

Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich direkt an!

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MPU-Expertin.de – Natascha Schlienz

Dipl.-Psychologin, Verkehrspsychologin, ehemalige MPU-Gutachterin, MPU-Expertin, Suchttherapeutin, systemischer (Business) Coach

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