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Alles Wichtige zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und zur MPU

Nach Ablauf der Sperrfrist kann eine neue Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle des zuständigen Wohnortes erteilt werden. Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Vorschriften für die Ersterteilung. Die Führerscheinstelle hat die Voraussetzungen zu prüfen.

Der Antrag auf Erteilung der neuen Fahrerlaubnis kann bis zu sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Zur Antragstellung bei der Führerscheinstelle benötigen Sie folgendes für alle Klassen:

  • Biometrisches Lichtbild (35 x45mm)
  • Verwaltungsgebühr (mindestens 105 Euro)
  • Strafbefehlt oder Gerichtsurteil mit Rechtsvermerk sowie Personalausweis oder Reisepass (ggf. Meldebescheinigung).
  • Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde

 

Für folgende FE-Klassen benötigen Sie folgendes:

Klasse AM, A, A1, A2, B, BE, L und T:

  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle gem.  § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis Verordnung (FeV) (Gültigkeit: 2 Jahre)
  • Nachweis über Erste Hilfe Schulung gemäß § 19 FeV

 

Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Nachweis über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 Nr. 1 zu § 11 Abs. 9, 48 Abs. 4 und 5 FeV (Gültigkeit: 1 Jahr)
  • Eine ärztliche Bescheinigung über das Sehvermögen einer amtlich anerkannten Sehteststelle (ggf. Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 Nr. 2.2.) (Gültigkeit: 2 Jahre)
  • Nachweis über Erste Hilfe Schulung gemäß 19 FeV (nicht erforderlich bei FE für LKW (klasse) oder Bus wenn diese nach dem 31.07.1969 erteil wurde, aber da bitte nachfragen)
  • Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz (Gebühr: ca. 29 Euro).

 

Klassen D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:

  • Zusätzlich zum Nachweis über die körperliche und geistige Eignung das Gutachten eines Betriebs-/Arbeitsmediziners oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle zur FE
  • Bei Beantragung der FE-Klassen D, D1, DE, D1E ggf. Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Sinne des Berufskraftfahrer.
  • Nachweis über Erste Hilfe Schulung gemäß 19 Fe

 

Je nach den Umständen des Einzelfalls seitens der Führerscheinstelle Bedenken hinsichtlich der Kraftfahreignung bestehen, die vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vorliegen, sollen diese in der Regel anhand eines Eignungsgutachtens aufgeklärt werden.

Ob Sie eine MPU machen müssen, sagt Ihnen die Führerscheinstelle.

Die Kosten für das Gutachten tragen Sie. Sollten Sie dieses nicht fristgerecht vorlegen, dann kann die Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ablehnen.

Hierbei ist wichtig, frühzeitig/ggf. während der Sperrfrist, die Zeit bis zur Begutachtung zu nutzen, um fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies sagt Ihnen jedoch die Führerscheinstelle meist nicht, ob Sie eine Abstinenz benötigen oder nicht (Alkohol- oder Drogenproblematik). Und wenn, dann sollten Sie diese Aussagen unbedingt mit einem MPU-Experten besprechen, denn der kann diese dann einschätzen und ggf. verifizieren. Wichtig: Die Führerscheinstelle oder „Bekannte, die schon eine MPU gemacht haben“, wissen dies nicht in ihrem speziellen Fall.

Wurde die Fahrerlaubnis während der Probezeit entzogen wurde, so kann die Fahrerlaubnis in der Regel nur erteilt werden, wenn Sie zuvor an einem Aufbauseminar teilgenommen haben.  Für alkohol- und drogenauffällige Fahranfänger gibt es besondere Aufbauseminare. Welches Seminar Sie belegen sollten, sagt Ihnen Ihre Führerscheinstelle.

Erstmalig alkoholauffällige Kraftfahrer, denen die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen wurde, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, an einem speziellen Aufbauseminar zur Verkürzung der Sperrfrist teilzunehmen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Führerscheinstelle.

Wann muss ich ggf. (zusätzlich) ein fachärztliches Gutachten vorlegen?

Bei Drogen; wenn

  • Sie betäubungsmittelrechtlich auffällig geworden sind.

 

Bei Alkohol, wenn

  • der Verdacht der Alkoholabhängigkeit besteht oder
  • die Fahrerlabunis wegen Alkoholabhängigkeit entzogen wurde bzw. wenn Sie deshalb freiwillig darauf verzichtete haben.

 

Bei körperlichen oder geistigen Erkrankungen, wenn

  • diese Erkrankungen fahreignungsrelevant erscheinen (z.B. bei Hypertonie, Psychosen oder Diabetes). Diese fahreignungsrelevanten Erkrankungen sind festgelegt.
Wann muss man mit der Anordnung zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung rechnen?

Bei Alkohol, wenn

  • Sie ein Fahrzeug (oder ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug) im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,60 Promille oder mehr geführt haben oder
  • Sie bereits wiederholt im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss auffällig geworden sind oder
  • Sich aufgrund des Sachverhalts Hinweise auf Alkoholmissbrauch ergeben, dabei ist es unerheblich mit welcher Alkoholkonzentration und wie oft Sie aufgefallen sind.

 

Bei Betäubungsmitteln, wenn

  • Sie unter aktiven Einfluss von Drogen am Straßenverkehr teilgenommen haben oder
  • Ihnen Ihre Fahrerlaubnis aufgrund von Drogen-/Arzneimittelmissbrauch und/oder Abhängigkeit entzogen wurde bzw. Sie deshalb auf Ihre Fahrerlaubnis freiwillig verzichtet haben.

 

Bei anderen Auffälligkeiten, wenn

  • Wenn Ihnen wiederholt die Fahrerlaubnis entzogen wurde
  • Sie durch ein Verhalten auffällig geworden sind, welches auf ein hohes Maß an Aggressionspotential schließen lässt oder
  • Sie Straftaten begangen haben, welche an Ihrer charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zweifeln lassen oder
  • Sie wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen haben oder
  • Sie „zu viele Punkte“ in Flensburg gesammelt haben
  • Nach einer fachärztlichen Untersuchung eine weitere Untersuchung angezeigt erscheint oder
  • Sie wiederholt am Straßenverkehr unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln (Alkohol und/oder BTM) teilgenommen haben.

Das ist allerdings keine vollständige Aufzählung, nur eine Aufzählung der wichtigsten Begutachtungsanlässe.

Wichtig für Sie:

Sie können jede amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung in Deutschland wählen.

Wann kann ich eine Begutachtung durchführen lassen?

Diese kann erst im Rahmen eines Neuerteilungsverfahrens durchgeführt werden und muss von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet sein. In der Regel ist die Begutachtung erst einen Monat vor Ablauf der festgelegten Sperre möglich (wichtig: unbedingt mit der Führerscheinstelle absprechen).

Ist ein negatives Gutachten vermeidbar?

Ja, definitiv. Wenn Sie die Zeit der Sperrfrist bzw. des Fahrerlaubnisentzuges nutzen und sich auf die MPU vorbereiten. Hier kann Ihnen auch genau gesagt werden, ob Sie z.B. bei einer Drogen-/Alkoholfragestellung eine Abstinenz benötigen. Um die Aussicht auf ein positives Gutachten zu erhöhen, suchen Sie sich einen wirklich kompetenten Vorbereiter, der Sie optimal auf die MPU vorbereiten wird. Wir MPU- Experten sind für Sie da. Vereinbaren Sie am besten gleich ein kostenloses Erstgespräch mit uns oder buchen Sie die VIP-Einzelberatung oder das Wochenend-Seminar, um Ihre MPU erfolgreich zu bestehen.

Was passiert mit meiner Fahrerlaubnis auf Probe?

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. mit dem freiwilligen Verzicht endet die Probezeit. Danach beginnt eine neue Probezeit. Diese umfasst stets die Restdauer der vorherigen Probezeit und eine gesetzlich vorgeschriebene Verlängerung um zwei Jahre, sofern nicht früher bereits eine Verlängerung erfolgt ist. Ein Aufbauseminar für Fahranfänger ist meist eine Auflage für die Fahrerlaubnis, dies aber bitte mit der Fahrerlaubnisbehörde abklären. Es bietet sich an, eine entsprechende Teilnahmebescheinigung bereits bei Beantragung der neuen Fahrerlaubnis vorzulegen.

Was bedeutet eine Ausnahme von der Sperrfrist?

Das Gericht bestimmt bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, dass für die Dauer dieser Frist keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann (Sperre). Es kann von der Sperre bestimmte Kraftfahrzeuge (wie z.B. landwirtschaftliche Zugmaschinen) ausnehmen. Aber auch diese Fahrzeuge dürfen Sie während der Sperre in der Regel nicht fahren.

Wie kann ich erreichen, dass meine Sperrfrist verkürzt wird?

Das Gericht kann auf Antragstellung die angeordnete Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nachträglich abkürzen, wenn sich Grund zu der Annahme ergibt, dass Sie nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sein könnten.

Dies ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten der Sperre möglich. Bitte dies mit einem entsprechenden Anwalt besprechen. Die Gerichte entscheiden über eine Sperrzeitverkürzung.

Was passiert mit meiner ausländischen Fahrerlaubnis?

Auch, wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis haben, dürfen Sie in Deutschland kein KFZ führen, solange ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist in Deutschland wirksam sind.

Wir, die MPU-Experten*innen, beraten Sie gerne. Buchen Sie gleich ein kostenloses Erstgespräch bei uns! www.mpu-expertin.de

Natascha Schlienz - MPU-Expertin.de - MPU-Vorbereitung Beratung Reutlingen Tübingen Stuttgart VIP Premium Einzelberatung

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MPU-Expertin.de – Natascha Schlienz

Dipl.-Psychologin, Verkehrspsychologin, ehemalige MPU-Gutachterin, MPU-Expertin, Suchttherapeutin, systemischer (Business) Coach

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